Berlin: Gericht verbietet Basisgewerkschaft

Berlin, ccphoto/faub — Das Landesarbeitsgericht Berlin hat der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Berlin untersagt, sich Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu nennen. Dieser Beschluss, der ohne mündliche Verhandlung gefällt wurde, erging am 11.12.2009 per einstweiliger Verfügung. Dieser Angriff auf die Koalitionsfreiheit ist der derzeitige Höhepunkt einer Reihe von Versuchen der Neuen Babylon Berlin GmbH, juristisch gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung im Betrieb vorzugehen.

Das Gericht folgte dabei der Argumentation der Gegenseite, dass der FAU Berlin sei bereits im Oktober vom Arbeitsgericht der Gewerkschaftsstatus aberkannt worden sei. Zwar wurde der FAU Berlin dort in einer einstweiligen Verfügung untersagt, weiterhin zu einem Boykott aufzurufen, der Gewerkschaftsstatus stand jedoch nicht zur Disposition. Absurd, weil es die FAU Berlin war, die seit gut einem Jahr einen Arbeitskampf im Betrieb führte, der letztlich Tarifverhandlungen erzwang. Absurd auch, weil sich die Frage stellt, warum einerseits mit mangelnder sozialer Mächtigkeit argumentiert wird, die FAU Berlin aber dennoch mit juristischen Tricks davon abgehalten werden muss den Arbeitskampf fortzuführen.

Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin, erklärte dazu: „Dieser Angriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kommt einem Gewerkschaftsverbot gleich. Nach unserem Verständnis sind es immer noch die Beschäftigten selbst, die sich entscheiden wie sie sich organisieren. Sollte dieser Beschluss Bestand haben, ist das nicht nur ein Angriff gegen die FAU Berlin, sondern gegen jede Form der unabhängigen Basisorganisierung.“ Die FAU Berlin kündigte an, gegen diesen Beschluss vorgehen zu wollen.

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Ein Kommentar zu “Berlin: Gericht verbietet Basisgewerkschaft”

  1. FAU Berlin: Verboten kämpferisch - ccphoto.de - Creative Commons Photos sagt:

    [...] Berlin: Gericht verbietet Basisgewerkschaft [...]

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